Solarstromförderung aktuell

am 16.05.2010
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Bereits zum 1. Juli 2010 plant der Gesetzgeber eine erneute Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Gemäß einem aktuellen Verhandlungsstand zwischen den Koalitionären der Bundesregierung, der jedoch noch durch den Bundestag bestätigt werden muss, soll die Förderung dann je nach Anlagenklasse einmalig um weitere 11-15 Prozent sinken.

Weitere Änderungen gibt es bei Freiflächenanlagen und dem sogenannten Direkt- (Eigen)verbrauch. Daraus ergeben sich folgende Änderungen der Vergütung für Einspeisung beziehungsweise Direkt- (Eigen)verbrauch:

Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung

Gebäudeanlagen bis 30 kWp 32,88 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp 31,27 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp 29,59 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp 24,67 Cent je kWh
Freifläche 24,17 Cent je kWh
Freifläche auf Konversionsflächen 25,30 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland zukünftig keine Vergütung
Direkt- (Eigen)verbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp 20,88 Cent je kWh, sofern mehr als 30 % des Solarstroms selbst verbraucht wird, sonst 16,50 Cent je kWh
Direkt-(Eigen)verbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp 19,27 Cent je kWh, sofern mehr als 30 % des Solarstroms selbst verbraucht wird, sonst 14,89 Cent je kWh
Direkt-(Eigen)verbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp 17,59 Cent je kWh, sofern mehr als 30 % des Solarstroms selbst verbraucht wird, sonst 13,21 Cent je kWh
Direkt-(Eigen)verbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp keine Vergütung


Die Gesetzesänderungen sind noch nicht vom Parlament verabschiedet!

 

Ausblick
Zum 1.1.2011 ist eine weitere Absenkung der Förderung vorgesehen. Die Basisdegression wird hier 9 Prozent betragen. Zusätzliche gibt es einen marktabhängigen Zu- oder Abschlag, je nachdem, wie stark sich der Zubau der Photovoltaik-Leistung im festgelegten Bemessungszeitraum entwickelt.

 

Aktueller Stand: 26. April 2010
Alle Angaben ohne Gewähr
Quelle: BSW (Bundesverband Solarwirtschaft) / EEG-Update

 

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