Der Haushaltsausschuss im Bundestag hatte am gestrigen Nachmittag eine im April dieses Jahres verhängte Sperre von Fördermitteln in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben.
Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaik-Anlage sorgte mehrfach für Streit zwischen Besitzer und Energieversorger. Angesichts der momentan herrschenden Knappheit bei Wechselrichtern hat die Clearingstelle einen wichtigen Hinweis zur Auslegung und Anwendung des EEG 2009 veröffentlicht.
Viele der im ersten Halbjahr geplanten und fertig errichteten Solaranlagen können möglicherweise erst nach dem vom Bundestag beschlossenen Stichtag der Absenkung der Einspeisevergütung ans Netz gehen.
Die Länderkammer hat bei der Solarförderung für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses votiert. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die Regelung auch rückwirkend greifen könnte. Weiterlesen
Bereits zum 1. Juli 2010 plant der Gesetzgeber eine erneute Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Gemäß einem aktuellen Verhandlungsstand zwischen den Koalitionären der Bundesregierung, der jedoch noch durch den Bundestag bestätigt werden muss, soll die Förderung dann je nach Anlagenklasse einmalig um weitere 11-15 Prozent sinken.
Der Aufbau von Fotovoltaikanlagen wird weiterhin staatlich gefördert.
Aktuell erhält der Anlagenbetreiber je KWh 39,14 Cent. Mit der anstehenden, nicht wie ursprünglich angedacht zum 01.06.2010 sondern nun zum 01.07.2010 greifenden Reduzierung/Senkung der Einspeisevergütung wird diese um 16% auf 32,88 Cent/kWh gesenkt.